Code of Conduct der LaVision GmbH

1 Einleitung/Präambel
Die LaVision GmbH (im Folgenden „LaVision“) ist ein weltweit führender Anbieter auf dem Gebiet der bildgebenden (lasergestützten) Strömungsmesstechnik. Vorrangiges Ziel des Unternehmens ist die Bereitstellung von Komplettlösungen für den wissenschaftlichen und industriellen Markt im Bereich der optischen Messtechnik. LaVision trägt mit seinen Innovationen an der fortschreitenden Entwicklung von bildgebender Messtechnik, neuartigen optischen Sensoren, spektroskopischen Methoden, Lasern, Messtechnologien und Softwarewerkzeugen bei.
LaVision bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern alle unsere Mitarbeitenden auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Der Code of Conduct der LaVision GmbH (im Folgenden „CoC“) basiert auf den Prinzipien national und international anerkannter Standards zur verantwortlichen Unternehmensführung. Zu diesen zählen z.B. nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das sich auf die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), sowie die Arbeits- und Sozialstandards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bezieht.
Jede für die LaVision GmbH ausgeführte Tätigkeit muss in Einklang mit diesem CoC sowie allen für die jeweilige Tätigkeit geltenden Gesetzen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sein. Unser CoC gilt für alle Mitarbeitende und Führungskräfte unseres Unternehmens. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe als Vorbild zu fungieren und dauerhaft dafür zu sorgen, die Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Verhaltensgrundsätze zu unterstützen. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich dazu, die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

1.1 Unser Leitbild (Auszug)
„Unseren Kunden versprechen wir eine herausragende technische und wissenschaftliche Kompetenz bei hoher, verlässlicher Qualität unserer Produkte. Wir verpflichten uns zur Einhaltung bindender Verpflichtungen, wie z.B. gesetzliche und vertragliche Anforderungen, halten ein, was wir versprechen und handeln nachhaltig. Wettbewerbsfähige Qualitätsprodukte mit einem hohen Innovationsgrad und die systematische Erfüllung von Kundenanforderungen sind die Eckpfeiler für unsere jetzige und auch zukünftige erfolgreiche Firmenstrategie. Die dazu notwendigen Voraussetzungen am Arbeitsplatz, in der Organisationsstruktur für optimale und effiziente Arbeitsprozesse, sowie unser Qualitätsmanagementsystem werden von uns kontinuierlich verbessert, weiterentwickelt und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft.“

2 Unsere Grundprinzipien
Unseren Anspruch, alle Geschäfte in ethisch und rechtlich konformer Weise zu tätigen, verbinden wir untrennbar mit der Achtung der Menschenrechte. Die LaVision erwartet von allen Mitarbeitenden insbesondere die Einhaltung folgender sozialer und ökologischer Grundprinzipien.

2.1 Soziale Verantwortung
Unsere hoch motivierten Mitarbeitenden arbeiten in einem kreativen und attraktiven Arbeitsumfeld mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance und erbringen so wettbewerbsfähige Qualitätsprodukte und Dienstleistungen. Die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden sowie die notwendigen und sinnvollen Investitionen bilden die solide Grundlage für ein erfolgreiches Handeln zum Wohle unserer Kunden.

  • Wahrung der Menschenrechte
    Wir verpflichten uns zur strikten Einhaltung der geltenden Menschenrechte. Das beinhaltet die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei undvon vergleichbaren ausbeutenden Arbeiten. Unsere Mitarbeitenden werden fair behandelt, frei von sexueller Belästigung, körperlichem Missbrauch, seelischen oder physischen Zwängen oder Beschimpfungen. Außerdem berücksichtigen wir das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, den Beitritt zu Gewerkschaften, die Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder der Mitgliedschaft in Betriebsräten.
  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Wir verpflichten uns zur Wahrung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes. Durch Beachtung geltender Arbeitssicherheitsstandards und -verpflichtungen werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten ergeben können, getroffen. Dazu zählen unter anderem sichere Arbeitsabläufe, angemessene Kontrollen, vorbeugende Instandhaltungen und Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen, Brandschutzpläne und Notfallpläne. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Maßnahmen informiert und geschult.
  • Diskriminierungsverbot
    Ein respektvoller und vorbildlicher Umgang im täglichen Arbeitsleben miteinander sind für uns von höchster Priorität. Wir dulden keine Diskriminierung von Mitarbeitenden in jeglicher Form. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, Schwangerschaft, sexueller Orientierung und politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
  • Faire Arbeitsbedingungen
    Wir beachten die geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts. Regelungen zu Arbeitszeit, Bezahlung, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Kinderbetreuung, mobilem Arbeiten werden von LaVision so umgesetzt, dass es Mitarbeitenden eine guten Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben ermöglicht.
  • Beschwerdestelle
    LaVision hat eine Meldestelle für Hinweise auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzungen eingerichtet. Die Anforderungen an diese Meldestelle ergeben sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Hinweise können bei LaVision unter den folgenden Kanälen abgegeben werden:
    E-Mail an beschwerde@lavision.de oder complaint@lavision.com
2.2 Ökologische Verantwortung

  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben
    Wir verpflichten uns dazu, alle gesetzlichen Vorgaben und sonstige bindende Verpflichtungen betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit einzuhalten.
  • Energie- und Ressourceneffizienz steigern, Umweltauswirkungen verringern
    Wir gehen mit Umweltressourcen schonend um und vermeiden Gefährdungen für Mensch und Umwelt. Wir optimieren Verfahren und Prozesse mit dem Ziel, Rohstoffeinsatz, Abfälle und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Angesicht des fortschreitenden Klimawandels, erhöhen wir den Anteil an erneuerbaren Energien fortlaufend und bemühen uns darum, die Energieeffizienz unserer Prozesse und Anlagen fortlaufend zu verbessern.
    Wir pflegen ein Umweltmanagementsystem, mit dem wir unsere Umweltaspekte untersuchen und Ziele verfolgen, um unsere Umweltleistung zu verbessern. Dieses ist Teil eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems im Rahmen dessen wir vorsehen, zukünftig einen Bericht gem. DNK zu erstellen. Dabei streben wir eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitenden an, um ihre individuellen Beiträge einbringen zu können.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
Unseren Partnern versprechen wir eine faire Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen, eine gemeinsame Weiterentwicklung von High-Tech Produkten, sowie eine konstruktive Mitarbeit in gemeinsamen wissenschaftlichen Kooperationen.

  • Fairer Wettbewerb
    Die Mitarbeitenden gewährleisten, dass deren Geschäftspraktiken mit dem geltenden Kartell- und Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Mitarbeitenden treffen keine unzulässigen Vereinbarungen mit Wettbewerbern und üben keinerlei Handlungen aus, die den Wettbewerb in unfairer Weise beeinträchtigen könnten. Dazu gehören z.B. Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten.
  • Exportbeschränkungen und Sanktionskontrolle
    Wir verpflichten uns zur unbedingten Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze zu Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen.
  • Integrität, Vorteilnahme und Interessenskonflikte
    Unseren Geschäftsaktivitäten liegen höchste Integritätsstandards zugrunde. Wir verfolgen eine Null- Toleranz-Politik gegenüber allen Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung.
    Dieses gilt für sämtliche Aktivitäten zwischen Mitarbeitenden der LaVision und Mitarbeitenden oder Vertretern von staatlichen, öffentlichen, nationalen oder internationalen Organisationen oder sonstigen Dritten, im öffentlichen wie im privaten Sektor. Bei unseren Geschäftsbeziehungen versuchen wir Interessenskonflikte zu erkennen und zu vermeiden. Die Mitarbeitenden sind zur Einhaltung aller lokal geltenden Bestechungsbekämpfungsgesetze verpflichtet. Unsere finanziellen Transaktionen werden aufgezeichnet und dahingehend geprüft.
  • Datenschutz
    Wir verpflichten uns, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen unserer Auftraggeber, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Die Mitarbeitenden haben bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.
  • Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
    Wir respektieren die Rechte an geistigem Eigentum. Technologie- und Know-how-Transfers haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte unserer Kunden, Lieferanten und weiterer Geschäftspartner geschützt sind.